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Satzung.rst
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@@ -67,34 +67,28 @@ 4. Der Vorstand kann Personen, die sich 
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &
 
   unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
 
   regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
 
   doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
 
   Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
 
   Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
   Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
 
   Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 
7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
   dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 
9. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
   ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
   dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
   eingereicht werden.
 

	
 
11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
10. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
11. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
@@ -103,14 +97,14 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 
12. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
13. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
14. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
15. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.