diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -67,34 +67,28 @@ 4. Der Vorstand kann Personen, die sich Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. -5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für - Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. +5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten & + unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem + regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. -6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige - doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. - Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für - Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. - Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die - Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt. - -7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht +6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug eines aktiven Engagements im Verein. -8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. +7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. -9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, +8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. -10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des - ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um - dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung - eingereicht werden. +9. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des + ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um + dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung + eingereicht werden. -11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular +10. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen. -12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen +11. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die @@ -103,14 +97,14 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. -13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. +12. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. -14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. +13. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. -15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu +14. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. -16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu +15. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.