diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -2,22 +2,22 @@ Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. ======================================= -1. Gründungsmitglieder -====================== +I Gründungsmitglieder +===================== 1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, L-2143, Luxemburg registriert. -2. Name & Sitz +II Name & Sitz ============== 2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". 2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg. -3. Objektive +III Objektive ============ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive: @@ -31,7 +31,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) -4. Mitgliedschaft +IV Mitgliedschaft ================= 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: @@ -103,8 +103,8 @@ 4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinsloka 4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. -5. Organe des Clubs -=================== +V Organe des Clubs +================== 5.1 Die Organe des Clubs sind: @@ -113,7 +113,7 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind: - ChaosMeetings - Kommissionen -6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung +VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung =========================================== 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres @@ -188,8 +188,8 @@ 6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands 6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen. -7. Vorstand -=========== +VII Vorstand +============ 7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der @@ -244,8 +244,8 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten - Rücktritt von seiner aktuellen Position - Ausscheidung aus dem Verein -8. ChaosMeetings -================ +VIII ChaosMeetings +================== 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht @@ -253,7 +253,7 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen. -9. Finanzprüfer +IX Finanzprüfer =============== 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: @@ -262,8 +262,8 @@ 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu erklären und zu übergeben. -10. Kommissionen -================ +X Kommissionen +============== 10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben: @@ -306,8 +306,8 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen: - Pressekommission - Hackerspacekommission -11. Pressekommission -==================== +XI Pressekommission +=================== 11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner zwischen der Presse und dem Verein. @@ -350,7 +350,7 @@ 11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen - Onlineartikel müssen kopiert werden - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden -12. Hackerspacekommission +XII Hackerspacekommission ========================= 12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche @@ -371,8 +371,8 @@ 12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. -13. Regeln im Vereinslokal -========================== +XIII Regeln im Vereinslokal +=========================== 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende @@ -393,7 +393,7 @@ 13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den werden. -14. Auflösung des Vereins +XIV Auflösung des Vereins ========================= 14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl @@ -409,8 +409,8 @@ 14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von der (A)MV bestimmt. -15. Nationales Gesetz -===================== +XV Nationales Gesetz +==================== 15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.