@@ -261,7 +261,8 @@ 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
wird von der (A)MV bestimmt.
11. Nationales Gesetz
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