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Satzung.rst
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@@ -52,8 +52,8 @@ 4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem