@@ -154,7 +154,7 @@ 9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein St
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.