diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst new file mode 100644 --- /dev/null +++ b/Satzung.rst @@ -0,0 +1,439 @@ +======================================= +Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. +======================================= + +**Anmerkung:** +*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.* + +*Handelsregisternummer:* F0007653_ + +.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher + +I Gründungsmitglieder +===================== + +1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: + Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und + Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, + L-2143, Luxemburg registriert. + +II Name & Sitz +============== + +1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in + Kurzform. + +2. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 + Luxembourg. + +III Objektive +============= + +1. Der Verein gibt sich folgende Objektive: + + - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit + - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen + senden + - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz + - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen + - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie + - Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im + Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder + - Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen + Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind + - Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte + +2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im + Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) + +IV Mitgliedschaft +================= + +1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: + + - ordentliche Mitglieder + - Ehrenmitglieder + - unterstützende Mitglieder + +2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die + `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag + entrichten. + +3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche + Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. + +4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder + um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu + Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines + ordentlichen Mitglieds. + +5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für + Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. + +6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige + doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. + Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für + Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. + Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die + Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt. + +7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht + zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug + eines aktiven Engagements im Verein. + +8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. + +9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, + dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. + +10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des + ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um + dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung + eingereicht werden. + +11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular + kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen. + +12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen + möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung + eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine + außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die + Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise + für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied + kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime + Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. + +13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. + +14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. + +15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu + nehmen. + +16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu + unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten + Beiträge zu zahlen. + +.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf + +V Organe des Vereins +==================== + +1. Die Organe des Vereins sind: + + - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV) + - Vorstand_ + - ChaosMeetings_ + - Kommissionen_ + +.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung: + +VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung +=========================================== + +1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden. + +2. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden. + +3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 + Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss + die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. + +4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung + stehen: + + 1. Änderung der Satzung + 2. Wahl eines Vorstands + 3. Überprüfung der Finanzen + 4. Auflösung des Vereins + 5. Ausschließung eines Mitglieds + 6. Einführung einer neuen Kommission + 7. Auflösung einer Kommission + +5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein + um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine + AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. + +6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und + Befugnisse. + +7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder + anwesend sind. + +8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, + muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. + +9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. + +10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner + Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. + Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben + sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär + mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied + vertreten. + +11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten + Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der + einfachen Majorität, falls nicht anders definiert. + +12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren + Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese + Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10). + +13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. + +14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten + Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. + +15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV + mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. + +16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder + ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder. + +17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel + der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. + +18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands + sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein. + +19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen. + +.. _Vorstand: + +VII Vorstand +============ + +1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 + und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der + Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV + gewählt werden müssen. + +2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. + +3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle + Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet + werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied + kandidiert, beinhalten. + +4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen + Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den + Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss + durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten + (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von + seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person + auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem + Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 + Monate eine AMV einberufen. + +5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. + Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. + +6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein + Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle + eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. + +7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie + einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, + wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt. + +8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, + können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen. + +9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, + damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die + Wiedergutsmachungsklausel (VII/10). + +10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten + Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund + hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt + über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt + sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende + Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen + Person, gewählt werden: + + - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre + - Rücktritt von seiner aktuellen Position + - Ausscheidung aus dem Verein + +.. _ChaosMeetings: + +VIII ChaosMeetings +================== + +1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten + +2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort + statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre + Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann. + +3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden + Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen. + + +.. _Finanzprüfer: + +IX Finanzprüfer +=============== + +1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: + + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen + - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu + erklären und zu übergeben. + +.. _Kommissionen: + +X Kommissionen +============== + +1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben: + + - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über + vergangene und folgende Aktivitäten + - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich + +2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die + maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission + bestimmt. + +3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer + Kommission melden. + +4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, + kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. + +5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann + eine Kommissionssitzung einberufen. + +6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das + ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und + Alternativen anbieten. + +7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder + der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei + gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen + gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10). + +8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran + besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. + +9. Folgende Kommissionen bestehen: + + - Pressekommission_ + - Vereinslokalkommission_ + +.. _Pressekommission: + +XI Pressekommission +=================== + +1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner + zwischen der Presse und dem Verein. + +2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach + aussen vertreten. + +3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und + zur Pressemailadresse (press@c3l.lu). + +4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden + und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. + +5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. + Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema + auskennen. + +6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, + müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern + ausgearbeitet werden. + +7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort + beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission + durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, + den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese + Mitteilung muss folgendes enthalten: + + - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle + - Thema des Interviews + - Wenn möglich, wann es publiziert wird + +8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn + möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet + werden. + +9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen + archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies + kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission + sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: + + - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden + - Onlineartikel müssen kopiert werden + - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden + +.. _Vereinslokalkommission: + +XII Vereinslokalkommission +========================== + +1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche + sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. + Diese beinhalten: + + - Große, strukturelle Veränderungen + - Reparaturen + - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen + - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern + - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern + - Größere Investitionen, welche Platz benötigen + - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen + +2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der + Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf + dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. + +XIII Regeln im Vereinslokal +=========================== + +1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, + welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende + Konsequenzen stehen zur Verfügung: + + - Ausschluss aus dem Verein + - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material + - Ersetzung des beschädigten Materials + - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal + + Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der + Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über + die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des + Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. + +2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den + "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut + werden. + + +XIV Auflösung des Vereins +========================= + +1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl + allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. + +2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens + zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die + Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. + +3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein + in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter + den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen + Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden + sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem + gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von + der (A)MV bestimmt. + +XV Nationales Gesetz +==================== + +1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das + "Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.