diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -117,11 +117,14 @@ 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden. 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus - festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen - Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung - muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten. + festgelegt werden. + +6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine + außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die + Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung, + Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten. -6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen +6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen entschieden werden muss: 1. Änderung der Satzung @@ -130,58 +133,58 @@ 6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen 4. Auflösung des Vereins 5. Ausschließung eines Mitglieds -6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein +6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. -6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre +6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. -6.6 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder +6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder anwesend sind. -6.7 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, +6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. -6.8 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle +6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität. -6.9 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren - Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese - Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7). +6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren + Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese + Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7). -6.10 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. +6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. -6.11 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten +6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. -6.12 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der +6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor. -6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV +6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. -6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder +6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im Verein. -6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 +6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind. -6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner +6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen. Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten. -6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls +6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen. -6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand +6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt, welche von der (A)MV gewählt werden.