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@@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende
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- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
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- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
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3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
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4. Mitgliedschaft
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@@ -56,7 +56,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
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4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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@@ -68,12 +68,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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Einkommen festgelegt.
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
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Generalversammlung abgeändert werden.
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@@ -117,7 +117,7 @@ 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
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6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
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festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
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Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
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muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
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@@ -217,7 +217,7 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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@@ -241,7 +241,7 @@ 9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
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9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
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- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
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- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
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- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
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erklären und zu übergeben.
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@@ -249,7 +249,7 @@ 10. Auflösung des Vereins
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10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
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allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
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zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
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