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Satzung.rst
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@@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
@@ -56,7 +56,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
@@ -68,12 +68,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 
@@ -117,7 +117,7 @@ 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 

	
 
@@ -217,7 +217,7 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
@@ -241,7 +241,7 @@ 9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
@@ -249,7 +249,7 @@ 10. Auflösung des Vereins
 
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10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die