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Satzung.rst
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@@ -82,9 +82,9 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.