@@ -78,7 +78,7 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.