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@@ -24,10 +24,10 @@ III Objektive
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1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
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- Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
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- Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
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- Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
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senden
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- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
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- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
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- Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
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2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
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@@ -41,7 +41,7 @@ 1. Der Verein versteht 3 verschiedene Ty
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- Ehrenmitglieder
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- unterstützende Mitglieder
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2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
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entrichten.
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@@ -84,16 +84,16 @@ 10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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12. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
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13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
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kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
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14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
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Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
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