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@@ -166,7 +166,7 @@ 6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
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6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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@@ -221,17 +221,28 @@ 7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
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Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
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eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
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7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
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einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
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wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
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7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
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können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
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7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
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damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
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Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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- Rücktritt von seiner aktuellen Position
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- Ausscheidung aus dem Verein
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7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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- Rücktritt von seiner aktuellen Position
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- Ausscheidung aus dem Verein
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8. ChaosMeetings
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