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Satzung.rst
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@@ -70,10 +70,12 @@ 4. Der Vorstand kann Personen, die sich 
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
 
   doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
 
   Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
 
   Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
   Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
 
   Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug