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@@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende
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- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
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- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
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3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
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4. Mitgliedschaft
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@@ -41,7 +41,7 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T
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- unterstützende Mitglieder
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4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
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entrichten.
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4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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@@ -57,7 +57,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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@@ -69,12 +69,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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Einkommen festgelegt.
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein.
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@@ -123,9 +123,9 @@ 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
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festgelegt werden.
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6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
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außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
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Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
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Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
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entschieden werden muss:
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@@ -237,7 +237,7 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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@@ -258,7 +258,7 @@ 9. Finanzprüfer
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9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
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- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
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- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
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- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
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erklären und zu übergeben.
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@@ -279,15 +279,15 @@ 10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
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kandidieren.
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10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
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kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
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kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
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10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
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10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
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10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
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eine Komissionsitzung einberufen.
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eine Kommissionssitzung einberufen.
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10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
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Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
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10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
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Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
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Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
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anwesend sein.
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@@ -309,7 +309,7 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
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11. Pressekommission
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11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
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11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
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zwischen der Presse und dem Verein.
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11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
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@@ -331,7 +331,7 @@ 11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas s
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11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
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beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
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durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
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den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
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den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
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Mitteilung muss folgendes enthalten:
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- Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
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@@ -339,7 +339,7 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
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- Wenn möglich, wann es publiziert wird
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11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
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kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
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kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
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11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
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archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
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@@ -354,15 +354,15 @@ 12. Hackerspacekommission
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12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
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sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
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Diese beeinhalten:
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sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
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Diese beinhalten:
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- Grosse, bauliche Veränderungen
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- Reparaturen
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- Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
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- Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
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- Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
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- Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
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- Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
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- Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
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- Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
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12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
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@@ -378,7 +378,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
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welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
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Konsequenzen stehen zur Verfügung:
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- Auschluss aus dem Verein
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- Ausschluss aus dem Verein
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- Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
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- Ersetzung des beschädigten Materials
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- Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
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@@ -386,7 +386,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
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Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
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Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
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die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
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Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
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Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
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13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
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"Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
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@@ -397,7 +397,7 @@ 14. Auflösung des Vereins
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14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
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allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
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zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
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