diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen -3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im +3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) 4. Mitgliedschaft @@ -41,7 +41,7 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T - unterstützende Mitglieder 4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die - Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag + Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag entrichten. 4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche @@ -57,7 +57,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für 4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem - jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und + jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. @@ -69,12 +69,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent + Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht +4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug eines aktiven Engagements im Verein. @@ -123,9 +123,9 @@ 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden. 6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine - außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die + außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung, - Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten. + Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. 6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen entschieden werden muss: @@ -237,7 +237,7 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende - Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen + Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen Person, gewählt werden: - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre @@ -258,7 +258,7 @@ 9. Finanzprüfer 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: - - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu erklären und zu übergeben. @@ -279,15 +279,15 @@ 10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission kandidieren. 10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist, - kann an den Komissionsitzungen teilnehmen. + kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. -10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung. +10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung. 10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann - eine Komissionsitzung einberufen. + eine Kommissionssitzung einberufen. -10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der - Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die +10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der + Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission anwesend sein. @@ -309,7 +309,7 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen: 11. Pressekommission ==================== -11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner +11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner zwischen der Presse und dem Verein. 11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. @@ -331,7 +331,7 @@ 11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas s 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, - den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese + den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese Mitteilung muss folgendes enthalten: - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle @@ -339,7 +339,7 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort - Wenn möglich, wann es publiziert wird 11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem - kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden. + kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden. 11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies @@ -354,15 +354,15 @@ 12. Hackerspacekommission ========================= 12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche - sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. - Diese beeinhalten: + sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. + Diese beinhalten: - Grosse, bauliche Veränderungen - Reparaturen - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen - - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern + - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern - - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter) + - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter) - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen 12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. @@ -378,7 +378,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende Konsequenzen stehen zur Verfügung: - - Auschluss aus dem Verein + - Ausschluss aus dem Verein - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material - Ersetzung des beschädigten Materials - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal @@ -386,7 +386,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des - Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. + Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. 13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut @@ -397,7 +397,7 @@ 14. Auflösung des Vereins ========================= 14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl - allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. + allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die