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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-28 03:39:20
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -100,47 +100,50 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 
    6. Einführung einer neuer Komission
 
    7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
@@ -166,35 +169,32 @@ 6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
@@ -230,37 +230,134 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
     - Pressekommission
 
     - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
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