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@@ -64,56 +64,50 @@ 3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
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um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
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ordentlichen Mitglieds.
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5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &
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unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
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regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
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doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
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Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
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Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
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Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
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7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein.
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8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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9. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
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10. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
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kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
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12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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11. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
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Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
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für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
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kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
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Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
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13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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12. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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13. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
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14. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
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nehmen.
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16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
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15. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
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unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
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Beiträge zu zahlen.
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.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
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V Organe des Vereins
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