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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-28 03:39:40
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -78,49 +78,51 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
@@ -328,41 +330,62 @@ 11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
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14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
15. Nationales Gesetz
 
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11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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