Changeset - 2f1c1c7e9779
[Not reviewed]
default
0 1 0
Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 02:05:42
dennis.fink@c3l.lu
Added that the EGA decides to which NGO our funds go when we dissolve
1 file changed with 2 insertions and 1 deletions:
0 comments (0 inline, 0 general)
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -261,7 +261,8 @@ 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
0 comments (0 inline, 0 general)