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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 02:05:42
dennis.fink@c3l.lu
Added that the EGA decides to which NGO our funds go when we dissolve
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Satzung.rst
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@@ -216,55 +216,56 @@ 7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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