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Dennis Fink - 10 years ago 2014-11-03 21:49:15
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@@ -404,43 +404,29 @@ entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
@@ -674,25 +660,25 @@ Kommission melden.</p>
 
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
eine Kommissionssitzung einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
Alternativen anbieten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Folgende Kommissionen bestehen:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#pressekommission">Pressekommission</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vereinslokalkommission">Vereinslokalkommission</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
@@ -832,17 +818,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2014-08-04.
 
Generated on: 2014-11-03.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
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