<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
entrichten.</p>
</li>
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
ordentlichen Mitglieds.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
Einkommen festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
@@ -662,49 +648,49 @@ vergangene und folgende Aktivitäten</p>
<li><p class="first">Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich</p>
</li>
</ul>
</li>
<li><p class="first">Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
bestimmt.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
Kommission melden.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
eine Kommissionssitzung einberufen.</p>
</li>
<li><p class="first">Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
Alternativen anbieten.</p>
</li>
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).</p>
</li>
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>