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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 20:30:04
dennis.fink@c3l.lu
Added 'Aufdeckungskommission' to handle security vulnerabilites disclosures
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Satzung.rst
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@@ -303,6 +303,7 @@ 10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Aufdeckungskommission
 
    - Hackerspacekommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
@@ -349,9 +350,29 @@ 9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Hackerspacekommission
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
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1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 
@@ -370,8 +391,8 @@ 3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
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XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
@@ -392,8 +413,8 @@ 2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 
XV Auflösung des Vereins
 
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1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
@@ -408,8 +429,8 @@ 3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
   einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
   wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
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XVI Nationales Gesetz
 
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1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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