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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 20:30:04
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -114,302 +114,323 @@ 1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
   stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
   festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Komission
 
   7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
    Verein.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
   werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
   kandidiert, beinhalten.
 

	
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
   durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
   ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
   mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
   Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
   eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
   ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
   werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
   der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
   bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
   kandidieren.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
   Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
   Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
   anwesend sein.
 

	
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Aufdeckungskommission
 
    - Hackerspacekommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Hackerspacekommission
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
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XV Auflösung des Vereins
 
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1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
   einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
   wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
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XVI Nationales Gesetz
 
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1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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