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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 20:30:04
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -282,134 +282,155 @@ 4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
   Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
   Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
   anwesend sein.
 

	
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Aufdeckungskommission
 
    - Hackerspacekommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Hackerspacekommission
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 
XV Auflösung des Vereins
 
========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
   einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
   wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
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XVI Nationales Gesetz
 
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1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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