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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-01 01:12:22
dennis.fink@c3l.lu
Added paragraph to commission, that the council can create temporary commission if needed
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Satzung.rst
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@@ -277,49 +277,52 @@ 10.2 Eine Komission muss mindestens aus 
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
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