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Dennis Fink - 11 years ago 2014-07-01 01:12:22
dennis.fink@c3l.lu
Added paragraph to commission, that the council can create temporary commission if needed
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Satzung.rst
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@@ -253,97 +253,100 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
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