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HTML/Satzung.html
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@@ -434,25 +434,25 @@ Manifest nachgelesen werden. (<a class="
 
<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &amp;
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 40€ für Schüler, Studenten &amp;
 
unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
 
regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
@@ -854,17 +854,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2018-02-24.
 
Generated on: 2019-11-13.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
ODT/Satzung.odt
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Satzung.rst
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@@ -58,25 +58,25 @@ 1. Der Verein versteht 3 verschiedene Ty
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 40€ für Schüler, Studenten &
 
   unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
 
   regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
   dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.