@@ -284,28 +284,33 @@ 10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch we
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
eine Komissionsitzung einberufen.
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
anwesend sein.
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
10.9 Folgende Kommissionen bestehen:
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
- Pressekommission
- Hackerspacekommission
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
11. Pressekommission
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11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
zwischen der Presse und dem Verein.
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).