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@@ -138,74 +138,71 @@ 6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
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6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
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MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
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6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
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anwesend sind.
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6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
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muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
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Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
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ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
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6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
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6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
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Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
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6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
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Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
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6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
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Verein.
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6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
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Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
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können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
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6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
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Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
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6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
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6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
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diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
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keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
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den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
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6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
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6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
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betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
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welche von der (A)MV gewählt werden.
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7. Vorstand
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
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und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
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Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
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gewählt werden müssen.
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7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
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7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
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Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
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werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
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kandidiert, beinhalten.
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7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
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Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
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Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
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durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
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(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
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seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
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