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Satzung.rst
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@@ -162,49 +162,49 @@ 6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.