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@@ -162,49 +162,49 @@ 6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
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6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
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Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
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6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
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diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
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keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
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den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
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6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
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die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
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6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
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betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
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welche von der (A)MV gewählt werden.
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7. Vorstand
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
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und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
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Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
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gewählt werden müssen.
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7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
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7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
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Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
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werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
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kandidiert, beinhalten.
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7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
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Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
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Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss
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durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
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(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
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seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
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auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
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Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
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Monate eine AMV einberufen.
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7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
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kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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