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@@ -202,26 +202,27 @@ 7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
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kandidiert, beinhalten.
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7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
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Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
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Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
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durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
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(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
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seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
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auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
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Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
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Monate eine AMV einberufen.
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7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
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kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
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ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
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mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
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Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
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eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
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7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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