@@ -58,25 +58,25 @@ 1. Der Verein versteht 3 verschiedene Ty
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
`Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
entrichten.
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
ordentlichen Mitglieds.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 40€ für Schüler, Studenten &
unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.