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@@ -153,25 +153,25 @@ 6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
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Verein.
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6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
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Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
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können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
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6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
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Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
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Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
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6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
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diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
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keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
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den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
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6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
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die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
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