@@ -118,13 +118,14 @@ 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
entschieden werden muss:
1. Änderung der Satzung
2. Wahl eines Vorstands
3. Überprüfung der Finanzen
4. Auflösung des Vereins
5. Ausschließung eines Mitglieds