@@ -72,25 +72,25 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
Einkommen festgelegt.
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die