@@ -78,13 +78,13 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.