@@ -66,25 +66,25 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
Einkommen festgelegt.
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.