@@ -72,13 +72,13 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
Einkommen festgelegt.
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.