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@@ -173,13 +173,13 @@ 14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
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Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
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15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
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ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
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17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
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18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
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sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
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@@ -211,22 +211,22 @@ 4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
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Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
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Monate eine AMV einberufen.
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5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
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Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
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6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein
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Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
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eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
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7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
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einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
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einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen,
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wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
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8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
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können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
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können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
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9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
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damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
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Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
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10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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@@ -270,37 +270,37 @@ 1. Eine Kommission hat folgende allgemei
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- Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
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vergangene und folgende Aktivitäten
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- Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
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2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
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bestimmt.
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3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
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Kommission melden.
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4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
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kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
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5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
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eine Kommissionssitzung einberufen.
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7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
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6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
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ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
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Alternativen anbieten.
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8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
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gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
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gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
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9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
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8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
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besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
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10. Folgende Kommissionen bestehen:
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9. Folgende Kommissionen bestehen:
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- Pressekommission
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- Vereinslokalkommission
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XI Pressekommission
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@@ -377,13 +377,13 @@ 1. Jede Form von Vandalismus ist im Vere
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- Ausschluss aus dem Verein
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- Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
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- Ersetzung des beschädigten Materials
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- Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
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Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
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Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
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Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
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die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
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Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
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2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
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"Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
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werden.
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