@@ -97,24 +97,28 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
nehmen.
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu
unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
Beiträge zu zahlen.
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
V Organe des Vereins
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1. Die Organe des Vereins sind:
- `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
- Vorstand_
- ChaosMeetings_
- Kommissionen_