@@ -154,25 +154,25 @@ 6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
Verein.
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.