@@ -258,13 +258,14 @@ 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
wird von der (A)MV bestimmt.
11. Nationales Gesetz
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11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
"Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.