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@@ -146,9 +146,7 @@ 6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
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6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
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muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
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Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
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ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
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6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
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6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
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@@ -157,31 +155,35 @@ 6.10 Ein ordentliches Mitglied kann eine
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mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
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vertreten.
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6.11 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
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Majorität, falls nicht anders definiert.
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6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
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6.12 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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6.13 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
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6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
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Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
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6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
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Verein.
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6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
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Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
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Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
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können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
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6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
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6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
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6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
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betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
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welche von der (A)MV gewählt werden.
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