@@ -94,28 +94,28 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
nehmen.
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
Beiträge zu zahlen.
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
V Organe des Vereins
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1. Die Organe des Vereins sind:
- `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
- Vorstand_