@@ -79,25 +79,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
Generalversammlung abgeändert werden.
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen.
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
4.13 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
5. Organe des Clubs
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