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@@ -43,26 +43,26 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T
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4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
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entrichten.
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4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
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4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
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um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
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ordentlichen Mitglieds.
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4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
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mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
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4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
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die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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