@@ -180,13 +180,13 @@ 6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
welche von der (A)MV gewählt werden.
7. Vorstand
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
gewählt werden müssen.
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.