@@ -375,27 +375,24 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
- Ersetzung des beschädigten Materials
- Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
"Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
werden.
13.3 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern,
müssen auf den ChaosMeetings entschieden werden.
14. Auflösung des Vereins
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14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter